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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beförderung mit Mietomnibussen (Reisebus, Kleinbus)


1. Abschluss des Vertrages

1.1. Der Vertrag soll schriftlich mit den Formularen des Beförderers (Bestellung und Bestätigung)abgeschlossen werden. Sämtliche Abreden, Zusatzabreden und Nebenabreden sollen schriftlich erfasst werden.
1.2. An die Bestellung ist der Besteller 10 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist wird der Beförderungsvertrag durch Elb – Saale Tourist bestätigt. Kurzfristige Bestellungen werden von Elb – Saale Tourist unverzüglich bestätigt.
1.3. Telefonisch nimmt Elb – Saale Tourist verbindliche Reservierungen vor, auf die der Beförderungsvertrag durch schriftliche Bestellung und Bestätigung, die dem Besteller unverzüglich zugesandt werden, abgeschlossen wird (Beförderungsvertrag). Die zugesandte Bestellung hat der Besteller unverzüglich unterschrieben an Elb – Saale Tourist zurückzusenden. Elb –Saale Tourist kann von der verbindlichen Reservierung Abstand nehmen, wenn der Besteller es auf Aufforderung wiederum unterlässt, die Bestellung zurückzusenden. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung der Reservierungsabrede bleiben hiervon unberührt. Für Fax, E-Mail oder ähnliche Medien gilt diese Bestimmung entsprechend.

2. Zahlung und Vergütung
2.1. Der Besteller hat die vereinbarte Vergütung zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen.
2.2. Der Besteller hat mit Abschluss des Beförderungsvertrages eine Anzahlung von 10 % der Vergütung, höchstens 50,00 € pro Beförderungstag, im Voraus unverzüglich zu entrichten, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird. Die Restvergütung ist spätestens vor Fahrtantritt zu zahlen.
2.3. Nebenkosten (Straßen- und Parkgebühren, Übernachtungskosten für den /die Fahrer etc.) sind in der Vergütung enthalten, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
2.4. Änderungen der Leistung nach dem Vertragsabschluss auf Wunsch des Bestellers, werden zusätzlich entsprechend den allgemein gültigen Sätzen von Elb – Saale Tourist berechnet.
2.5. Der Besteller hat für die Verpflichtung der Mitfahrer ein zu stehen, sofern er diese Verpflichtung durch gesonderte ausdrückliche schriftliche Erklärung übernommen hat.

3. Leistung

3.1. Durch den Beförderungsvertrag verpflichtet sich Elb – Saale Tourist zur Durchführung der vereinbarten Beförderung mit dem vereinbarten oder bei Erforderlichkeit einem gleichwertigen Ersatzfahrzeug. Hierbei können auch gleichwertige Ersatzfahrzeuge anderer Unternehmen eingesetzt werden. Abweichende individuelle Vereinbarungen gehen vor.
3.2. Elb – Saale Tourist verpflichtet sich ferner, geeignete und zuverlässige Chauffeure zu stellen. Ohne besondere Vereinbarung wird nur ein Fahrer eingesetzt, der lediglich im Rahmen der gesetzlichen Lenk-, Schicht-, und Ruhezeiten tätig werden darf.
3.3. Die Vergütung bezieht sich auf die vereinbarten Leistungen Nicht enthalten sind Leistungen, die sich aufgrund von Änderungswünschen, Fahrtverlängerungen durch nicht vorhersehbare und von Elb – Saale Tourist nicht zu vertretenden Umständen sowie as verhalten des Bestellers und /Oder seiner Mitfahrer ergeben.
3.4. Im Übrigen werden die Beförderungsleistungen grundsätzlich nach den vereinbarten Vorgaben de Bestellers durchgeführt1 Bei Fehlern entsprechender Vorgaben ist Elb – Saale Tourist für die Durchführung verantwortlich (Programmgestaltung, die Beaufsichtigung des im Fahrzeug zurückgelassenen Gepäcks, das Be- und Entladen des Gepäcks, die Wahl der Fahrtroute, das Einhalten des Fahrplanes und der Fahrzeiten). Die Beaufsichtigung der Fahrgäste, die Einhaltung der Devisen-, Pass-, Visa-,  Zoll-, Gesundheitsvorschriften sowie sonstige Bestimmungen für die Fahrgäste, fallen in den Aufgabenbereich des Bestellers, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.
3.5. Auf unvorhersehbare Strassen- und Witterungsverhältnisse, Aufenthalte z. B. Grenzkontrollen etc. hat Elb – Saale Tourist keinen Einfluss.3.6. Elb – Saale Tourist stellt dem Besteller für Gepäck bis zu 20 kg je Person( Koffer und Behältnisse im üblichen Umfang) Gepäckraum zur Verfügung. Gefährliche, verderbliche entzündbare oder explosive Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden. Sperrige Gegenstände (Ski, Sportgeräte, Surfbretter etc.) sowie Tiere werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit Elb – Saale Tourist in das Fahrzeug aufgenommen. Anderes gilt in den Fällen, in denen sich zusätzlich Platzbedarf für Elb – Saale Tourist offensichtlich ergibt.
3.7. Sämtliche Gegenstände, sperriges Handgepäck etc. werden im Fahrzeug nur zugelassen, wenn wesentliche Beschädigungen, Verschmutzungen oder Gefährdungen ausgeschlossen sind.

4. Änderungen des Vertrages
4.1. Leistungsänderungen durch den Besteller können nur in Absprache mit Elb – Saale Tourist oder seinem Personal vorgenommen werden. Änderungen vor Fahrtantritt sollen schriftlich vereinbart werden.
4.2. Elb – Saale Tourist kann nur Leistungsänderungen vornehmen, sofern diese erforderlich, nicht treuewidrig herbeigeführt worden sind und von der versprochenen Leistung nicht wesentlich abweichen sowie für den Besteller zumutbar sind. Über wesentliche Änderungen vor Fahrtantritt wird Elb – Saale Tourist den Besteller informieren.

5. Pflichten des Bestellers
5.1. Der Besteller sowie die von ihm betreuten Personen haben den erforderlichen, sachlichen gebotenen Anweisungen des Fahrers Folge zu leisten. Dies gilt vor allem hinsichtlich sicherheits- und ordnungsbezogener Anweisungen.
5.2. Der Besteller ist verpflichtet, für die Einhaltung der Ordnung und ein entsprechendes Verhalten seiner Fahrgäste zu sorgen, insbesondere Beschädigungen und Missbrauch der Fahrzeugeinrichtungen sowie Verunreinigungen auszuschließen. Insbesondere hat der Besteller seine Mitfahrer nach schweren Verstößen abzumahnen und nach Fruchtlosigkeit von der Beförderung auszuschließen.
5.3. Werden schwerwiegende Verstöße der in Ziff. 5.2. genannten Art auf Abmahnung von Elb – Saale Tourist oder seines Personals nicht beendet, so kann Elb – Saale Tourist den Vertrag aus wichtigem Grund bei Unzumutbarkeit kündigen. Der Anspruch auf die Vergütung bleibt unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und der Vorteile aus anderwärtigem Einsatz des Fahrzeuges unberührt. Der Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung bleibt unberührt.

6. Rücktritt vom Beförderungsvertrag – Nichtinanspruchnahme der Beförderungsleistung

6.1. Tritt der Besteller vor Fahrtbeginn oder – ende vom Vertrag zurück oder nimmt er das bestellte Fahrzeug nicht in Anspruch, so tritt keine Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung ein. Elb – Saale Tourist muss sich ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einem anderweitigen Einsatz des Fahrzeuges anrechnen lassen. Hierbei hat der Besteller grundsätzlich folgende Pauschalen zu entrichten, wobei darüber hinausgehende Bestellerzahlungen unverzüglich zu erstatten sind.
1.Mitteilung der Nichtinanspruchnahme bis zu dreißig Tagen vor    Fahrtantritt 10 % der Vergütung, höchstens 50,00 €
2.Mitteilung der Nichtinanspruchnahme bis zu elf Tagen vor Fahrtantritt 30 % der Vergütung
3.Mitteilung der Nichtinanspruchnahme ab zehn Tagen vor Fahrtantritt 50 % der Vergütung.
6.2. Dem Besteller bleibt es unbenommen, keinen oder einen niedrigeren Anspruch Elb – Saale Tourist nachzuweisen.

7. Mängelansprüche

7.1. Ist die Beförderung nicht mangelfrei, so kann der Besteller Nacherfüllung (Beseitigung des Mangel oder Überlassung eines gleichwertigen Fahrzeugs) von Elb – Saale Tourist auf dessen Kosten verlangen. Elb – Saale Tourist ist berechtigt, die Beseitigung zu Verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
7.2. Der Besteller kann wegen eines Mangels der Beförderung nach Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist den Mangel selbst beseitigen oder Ersatz der erforderlichen Aufwendung verlangen, wenn nicht der Unternehmer die Nacherfüllung zu Recht verweigert. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn Elb – Saale Tourist die Mangelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert, Elb – Saale Tourist die Beförderung nicht zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist bewirkt und der Besteller im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung beiderseitigen Interesse die sofortige Selbstvornahme rechtfertigen. Ferner kann die Fristsetzung entfallen, wenn die Nacherfüllung von Elb – Saale Tourist fehlgeschlagen oder dem Besteller unzumutbar ist.
7.3. Bei mangelhafter Beförderung kann der Besteller durch Erklärung gegenüber Elb – Saale Tourist die Vergütung mindern, wenn er Elb – Saale Tourist erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat. Die Fristsetzung kann unter den in Ziff.7.2. angeführten Voraussetzungen entfallen.
7.4. Der Besteller kann statt Minderung (Ziff 7.3.) vom Vertrag zurücktreten, wenn er Elb – Saale Tourist erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat. Die Fristsetzung kann unter den in Ziff.7.2.genannten Voraussetzung entfallen. Der Rücktritt ist nicht zulässig wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
7.5. Neben den in Ziff 7.3. und 7.4. genannten Rechten (Minderung, Rücktritt) kann der Besteller von Elb – Saale Tourist, soweit dieser die mangelhafte Beförderungsleistung zu vertreten hat, Schadenersatz statt der Leistung verlangen, wenn der Besteller Elb – Saale Tourist erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat. Die Fristsetzung ist entbehrlich, sofern die unter Ziff 7.2. genannten Vorraussetzungen vorliegen. Schadenersatz statt der Leistung kann nicht verlangt werden, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
7.6. Anstelle des Schadenanspruches kann der Besteller unter den Voraussetzungen der Ziff. 7.5. Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf die mangelfreie Beförderung gemacht hat oder billigerweise machen durfte, sofern deren Zweck auch ohne die Pflichtverletzung von Elb – Saale Tourist erreicht worden wäre.
7.7. Unberührt bleiben Ansprüche des Bestellers wegen Vorliegens eines Leistungshindernisses bereits bei Vertragsschluss (§ 311 a BGB).

8. Kündigung durch den Beförderer und den Besteller
8.1. Elb – Saale Tourist und der Besteller können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn nicht vorhersehbarer wichtiger Grund vorliegt, den die Vertragsparteien nicht zu vertreten haben, insbesondere in den Fällen der erheblichen Beeinträchtigung, Erschwerung oder Gefährdung durch höhere Gewalt wie z.B. Krieg, Epidemien, Witterungs- und Straßenverhältnisse oder Grenzschließungen, sofern die weitere Beförderung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände und der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist.
8.2. Elb – Saale Tourist ist in diesen Fällen verpflichtet, die erforderlichen organisatorischen Abwicklungsmaßnahmen in Absprache mit dem Besteller durchzuführen. Der Vergütungsanspruch von Elb – Saale Tourist entfällt im Falle der Kündigung nach Ziff 8.1. Für bereits erbrachte und zu erbringende Leistungen kann Elb – Saale Tourist stattdessen eine 75%-ige Vergütung nach seinen üblichen Sätzen verlangen. Darüber hinaus entstehende Mehrkosten der Beförderung tragen die Parteien zur Hälfte.

9. Haftung
9.1. Elb – Saale Tourist haftet für Sachschäden grundsätzlich nur nach § 23 Personenbeförderungsgesetz.
9.2. Danach ist die Haftung für Sachschäden insoweit ausgeschlossen, soweit der Sachschaden 1.000,00 € übersteigt und nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht.
9.3. Im übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit auf den dreifachen Beförderungspreis beschränkt, sofern nicht die Beförderung als Hauptpflicht betroffen ist, die vertragliche Beschaffenheit fehlt, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder der Schaden versichert ist oder mit einer tarifmäßigen Versicherung üblicherweise von Beförderern gedeckt worden wäre.
9.4. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
9.5. Die Haftung für Leben, Körper- und Gesundheitsschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und bleibt unberührt.

10. Verjährung
10.1. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt Grundsätzlich 12 Monate, gerechnet ab Vollendung der Beförderung.
10.2. Sonstige Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

11. Anzuwendendes Recht

Auf den Vertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz des Busunternehmens.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages bleibt der Vertrag im Übrigen grundsätzlich wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten insbesondere die werkvertraglichen Vorschriften.

14. Beförderer
Reisebusunternehmen
Elb – Saale Tourist
Birkenweg 18
39249 Barby

Gerichtsstand: Amtsgericht Schönebeck
UST-ID: DE 139 5113 51  

Kontakt:
Elbstr. 14
39218 Schönebeck

Telefon: 0 39 28 – 42 92 92
Fax:  0 39 28 – 46 98 015
E-Mail: info@elb-saale-tourist.de
www.elb-saale-tourist.de

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